Ein Apotheker aus dem Taunus darf weiterhin ein noch nicht zugelassenes Medikament zur Behandlung von Krebs herstellen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies am Mittwoch eine Unterlassungsklage gegen den Mann ab. Ein Wirtschaftsverband hatte laut Mitteilung des Gerichts erreichen wollen, dass der Apotheker mit der Produktion aufhört.
Das Arzneimittel soll eine seltene tödliche Tumorerkrankung bekämpfen, die insbesondere bei Kindern auftritt. Ein vergleichbares Produkt eines US-Pharmaunternehmens ist aktuell auch in Deutschland in klinischer Prüfung.
Hoffnung für Patienten contra Allgemeinschutz
Bei der Entscheidung ging es um die Abwägung widerstreitender Interessen, erklärte der zuständige Senat: Auf der einen Seite stehe das Interesse des konkret betroffenen Patienten, der sich Stabilisierung oder Heilung verspreche, auf der anderen Seite das allgemeine Interesse von Verbrauchern an der Einhaltung der Zulassungsvorschriften.
Das Urteil besagte, dass im vorliegenden Fall der Vorteil für den individuellen Patienten dominant sei. Die Gefahr von Schäden sowie dem Tod aufgrund der Nebenwirkungen werde bei weitem dadurch übertroffen, "dass eine tödliche Krebserkrankung ohne andere Therapieoptionen zu besiegen ist".
Das Zulassungsverfahren wird durch das Handeln der Apotheke nicht beeinträchtigt. Die innerhalb eines dringenden Verfahrens getroffene Entscheidung kann nicht angefochten werden.
RND/dpa